Liquiditätsanforderungen 2018 – Wie schwierig wird es, den Durchblick zu behalten?

Nicht erst seit Basel III beschäftigt sich die europäische Bankenaufsicht schwerpunktmäßig mit den Liquiditätsanforderungen für EU-Banken. Seit 2013 in der Capital Requirements Regulation (CRR) umgesetzt, sorgt ein verflochtenes Regelwerk unterschiedlicher Kennzahlen, Messgrößen und Meldeanforderungen dafür, dass das Meldewesen sich verkompliziert.
Die aufsichtlichen Liquiditätsanforderungen
Allgemein gibt es erstmal vier Messgrößen, mit denen die Liquidität eines Instituts bestimmt werden soll.
Die Liquidity Coverage Ratio (LCR), die auf eine kurzfristige Messung der Liquidität abzielt. Hier wird der Bestand an erstklassigen liquiden Aktiva ins Verhältnis zu den Nettoabflüssen in den nächsten 30 Tagen gesetzt.
Die Net Stable Funding Ratio (NSFR), bei der die Liquidität über einen Zeitraum von einem Jahr betrachtet werden soll. Es wird geprüft, ob in dem Zeitraum der Betrag, der für eine stablie Refinanzierung erforderlich ist, auch verfügbar sein wird.
Beide Kennzahlen wurden basierend auf Basel III etabliert – und die Komplexität der Folgen ist nicht zu unterschätzen. Allein die Umsetzung der LCR, deren Anforderungen erstmals bereits 2010 formuliert wurden, ist auch heute noch ein schwieriges Thema, die nur, was das Meldewesen angeht, sondern auch in puncto IT und interner Steuerung.
Zusätzlich zu diesen beiden Liquiditätsmeldungen wurden Ende 2013 außerdem mit den Additional Liquidity Monitoring Metrics (ALMM) sechs weitere Kennzahlen etabliert, die monatlich (oder in manchen Fällen quartalsmäßig) an die Aufsichtsbehörden übermittelt werden müssen.
Und weiter zu nennen wäre noch die Asset Encumbrance (AE), die die belasteten Vermögenswerte eines Instituts ins Verhältnis zu dessen gesamten verfügbaren Vermögenswerten stellt.
Im Kontext des SREP stellen diese Liquiditätsanforderungen Schlüsselindikatoren beim Evaluierungsprozess der Europäischen Bankenaufsicht dar.
Rückblick Bankenaufsicht 2017

Herausforderung für die Banken
Aufgrund dieser vier Liquiditätsanforderungen ergeben sich für die Banken neue Herausforderungen. Zwar könnte den unterschiedlichen Regelungen, sofern man sie alle für sich betrachtet, relativ problemlos nachgekommen werden, aber im Zusammenspiel haben sie es in sich. So kann nämlich ein und dasselbe Geschäft nach der LCR positiv, nach der AE jedoch negativ bewertet werden. Grund genug, sich mit den Regelungen genauer auseinanderzusetzen, da ab 2018 beispielsweise die NSFR erstmals einzuhalten ist und auch die LCR erstmals zu 100 Prozent in Kraft ist.
Denn für die Banken ergeben sich dadurch nicht nur neue Schwierigkeiten bezüglich der Bewertung der Kennzahlen, sondern auch prozessuale Herausforderungen bei der Übermittlung der erforderlichen Daten. So steigt schon alleine die Menge der zu erhebenden Daten an, was mehr personelle Ressourcen bindet. Auch die Etablierung neuer Arbeitsabläufe wird notwendig sein. Und vielleicht muss sogar die IT-Landschaft fit für die neuen Anforderungen gemacht werden. Desweiteren kann es bei manchen Instituten sein, dass sie durch die neuen Regelungen gezwungen werden, ihre Geschäftspraktiken darauf anzupassen. Besonders solche Produkte, die ein Liquiditätsrisiko darstellen könnten, müssen gegebenenfalls gestrichen oder jedenfalls verändert werden. Das könnte wiederum zu einem härteren Wettbewerb um eher risikoarme Geschäftsbereiche führen.