Herausforderungen der Städte bei der Stadtplanung

Klaus Hoffmann berichtet von den zentralen Herausforderungen der Städte bei der Stadtplanung und wie diese durch städtebauliche Verträge gemeistert werden können.
Klaus Hoffmann ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Dipl. Verwaltungswirt (FH). 2002 gründete er die auf öffentliches Recht spezialisierte Kanzlei Hoffmann & Greß in München. Klaus Hoffmann studierte Verwaltungswissenschaft an der Fachhochschule sowie Rechtswissenschaft an den Universitäten Regensburg und München.
Seine Kernkompetenzen liegen im Bereich Öffentliches Bau- und Planungsrecht, Umweltrecht, Vergaberecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht sowie Grundstücks- und Immobilienrecht. Klaus Hoffmann ist zusätzlich Autor zahlreicher Veröffentlichungen unter anderem zum Thema städtebauliche Verträge. Darüber hinaus ist er seit 2000 nebenamtlicher Dozent an der Bayerischen Verwaltungsschule München.
Was sind die zentralen Herausforderungen der Städte bei der Stadtplanung?
Zu nennen sind vor allem die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, eine maßvolle Nachverdichtung und der Erhalt beziehungsweise die Verbesserung der kommunalen Infrastruktur. Ausgelöst durch die Flüchtlingskrise wird es in den kommenden Monaten darauf ankommen, mit einer qualitativen Stadtplanung die Integration neuer Bewohner zu bewältigen.
Welche Möglichkeiten haben die Kommunen, um günstigen Wohnraum und die notwendige Infrastruktur durch städtebauliche Verträge zu schaffen?
Städtebauliche Verträge ergänzen regelmäßig die Baulandentwicklung und die Erschließung der Städte und Gemeinden. Bei der Neuausweisung von Baugebieten, der Revitalisierung vormals gewerblich genutzter Brachflächen, bei Konversionsmaßnahmen militärischer Liegenschaften oder bei der Nachverdichtung innerstädtischer Lagen werden durch flankierende städtebauliche Verträge die Kosten für Planung, Gutachten und Infrastruktur verteilt, die Ziele des Bebauungsplans gesichert, die Bodenordnung, der naturschutzrechtliche Ausgleich oder die Erschließung gesteuert. Durch kommunale Baulandmodelle können die Kommunen bezahlbaren Wohnraum schaffen.
Die Investoren und Grundeigentümer können sich dabei im städtebaulichen Vertrag verpflichten, soziale Bindungen der Baurechtschaffung zu sichern. Beispielhaft zu nennen sind hier die Baulandmodelle der Städte München (Sozialgerechte Bodenordnung – SoBoN), Köln (Kooperatives Baulandmodell Köln) und Stuttgart (Stuttgarter Innenentwicklungsmodell – SIM).
Und wo enden diese Möglichkeiten?
Städtebauliche Kooperation mit Privaten bedeutet Freiwilligkeit. In städtebaulichen Verträgen wird eine zwischen den Vertragsparteien abgestimmte Planung für ein städtebauliches Projekt festgelegt. Die Investoren / Eigentümer sind jedoch nur zum Abschluss vertraglicher Vereinbarungen bereit, wenn unter dem Strich auch die Rentierlichkeit eines städtebaulichen Vorhabens gewährleistet ist. Die Vertragsgestaltung durch die Städte und Gemeinden muss deshalb mit Augenmaß erfolgen. Zu beachten sind auch die rechtlichen Schranken für städtebauliche Verträge, insbesondere der Angemessenheitsgrundsatz des § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB. Die aus Anlass eines bestimmten Vorhabens vereinbarte Übernahme von Kosten durch den Investor muss bei wirtschaftlicher Betrachtung des Gesamtvorgangs in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Vorhabens stehen. Auch bei städtebaulichen Zielbindungen wie der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum wird der Kooperationspartner nur mitgehen, wenn der künftige Nutzungsmix stimmt.