Hermesdeckung wieder möglich: Das sollten Sie jetzt für Ihr Exportgeschäft wissen.

Deutsche Exportgeschäfte mit ausländischen Firmen können mit Bürgschaften, der sogenannten Hermesdeckung abgesichert werden. Die Deutsche Regierung sichert damit die Zahlung von ausländischen Partnern ab, im Fall einer Nicht-Zahlung und ermöglicht es den Firmen, an Kredite zu kommen.
Für Geschäfte mit Iran war diese Deckung bis vor einigen Tagen nicht möglich, da es noch alte Schulden aus der Zeit der Sanktionen gab. Diese Rückstände – es handelte sich um einen Betrag von ca. einer halben Milliarde Euro – wurden am 20.6.2016 von Teheran beglichen. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Öffnung des Iranischen Marktes.
Ein weiterer Schritt für die Marktöffnung
Das Begleichen der Schulden war ein nächster Etappensieg, um Geschäftstätigkeiten mit dem Land wieder attraktiv zu machen. Leider scheuen sich viele Unternehmen noch, die Geschäfte wieder aufzunehmen oder generell in Iran Fuß zu fassen, weil die Finanzierungsmöglichkeiten unklar sind. Banken haben keine Kredite bewilligt und waren sehr vorsichtig, aus Angst vor Strafen. Der Schritt der Regierung, die Exporte wieder zu decken, ist also ein sehr wichtiges Zeichen.
Damit stehen wieder alle drei Instrumente der Absicherung zur Verfügung.
Der Wert, der von der Bundesregierung mit Exportkreditgarantien insgesamt abgesicherten Ausfuhren betrug im Jahr 2015 etwa 25,8 Milliarden Euro. Hinzu kommen abgesicherte Investitionsgarantien von 2,6 Milliarden Euro und ungebundene Finanzkredite von 96 Millionen Euro.

Die Tatsache, dass nun wieder alle drei Instrumente möglich sind, wird das abgesicherte Volumen in diesem Jahr bestimmt steigern.
Für Ihre Exportgeschäfte können Sie einen Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellen. Die Anträge wurden bereits seit dem Implementation Day am 16. Januar 2016 entgegen genommen und stießen laut Pressemitteilung auf gute Nachfrage.
Welche Regelungen für die Finanzierung gelten weiterhin?
Nichts desto trotz gilt weiterhin, dass entsprechende Sicherheiten des Finanzministeriums in Iran oder der Zentralbank vorliegen müssen. Geschäfte, die nach den alten Bedingungen erlaubt waren, sind zu unveränderten Konditionen zugelassen.
Unterdessen hat sich auch die Risikoklassifikation der OECD verbessert von 7 auf 6. Langfristiges Ziel ist ein Niveau von 4, der Wert von 2007, also vor den Sanktionen. Iran bleibt also stets im Fokus der Investoren und es bleibt spannend, wie sich die Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen entwickeln.