Fakten für die Personalarbeit. Das Arbeitsrecht in Iran

In Iran leben in etwa so viele Menschen wie in Deutschland. Im Jahr 2015 waren dies in etwa 79 Millionen Einwohner. Die Bevölkerung ist sehr jung und gut qualifiziert. In vergangenen Jahren hat sich die Entwicklung etwas abgeschwächt, knapp ein Viertel der Bevölkerung unter 14 Jahre alt. Den arbeitsfähigen Anteil von ca. 71 % stellen die 15-64-Jährigen. Diese Personen sind sehr gut ausgebildet und qualifiziert. In den letzten Jahren ist die Zahl der Studenten sehr angestiegen, nicht zuletzt seit der islamischen Revolution. Inzwischen gibt es etwa 4,2 Millionen Studierende in Iran, davon sind etwa 60 % weiblich.
Die Arbeitslosigkeit lag in 2014 noch bei 12,8 % und ist im Juli 2015 bereits auf ein Niveau von 10,8 % gesunken. Bei den Jugendlichen ist der Wert aber immer mit ca. 25,2 % recht hoch.
Es lohnt sich also, die Mitarbeiter für Ihren Markteintritt vor Ort zu suchen.
Sicher werden Sie viele motivierte und qualifizierte Bewerber finden, die Sie beim Geschäftsaufbau unterstützen und die das Land und die kulturellen Gepflogenheiten bereits gut kennen. Wir haben einige Besonderheiten zusammengetragen, die den Arbeitsmarkt Iran auszeichnen.
8 wichtige Fakten zum iranischen Arbeitsrecht:
Damit Sie Ihre Mitarbeiter im Land beschäftigen können, ist eine Arbeitserlaubnis nötig.
Diese Schritte zum Erhalt einer Arbeitserlaubnis sind erforderlich:
- Visum beantragen bei der “Organization for Investment Economic and Technical Assistance of Iran” (OIETAI)
- Ministry of Foreign Affairs erstellt Single oder Multi-Einreise-Visum
- Einreise
- dreijährige Aufenthaltserlaubnis
- dreijährige Arbeitserlaubnis
Rückblick Marktchancen Iran 2016
Quellen:
Auswärtiges Amt
Trading Economics
Germela
Sehr interessant zu lesen, wie das Arbeitsrecht im Iran läuft