Die neue Brückenteilzeit – Mehr Flexibilität für Beschäftigte

Viele Unternehmen ermöglichen ihren Beschäftigten bereits flexible Bedingungen und innovative Lösungen für die Arbeitszeitgestaltung. Dieser Trend wird nun auch durch ein neues Gesetz durch die Bundesregierung im Rahmen einer Weiterentwicklung des Teilzeit-Rechtes festgeschrieben.
Mitte Juni wurde dazu der entsprechende Gesetzentwurf zur Brückenteilzeit verabschiedet. Er kommt dem Wunsch vieler Arbeitnehmer nach, zwischen Voll- und Teilzeitarbeit zu wechseln, ohne dabei befürchten zu müssen, in eine Sackgasse zu geraten.
Brückenteilzeit im Detail: Was wurde beschlossen?
Ab 2019 wird die Regelung für Unternehmen mit mehr als 45 Angestellten gelten. Beschäftigte können die Brückenteilzeit für ein bis fünf Jahre schriftlich beantragen.
Ihnen wird ermöglicht, ihre Arbeitszeit für einen gewissen begrenzten Zeitraum – die so genannte Brückenteilzeit – zu reduzieren. Anschließend ist die Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung möglich. Das war aktuell nicht so leicht: Bisher trauten sich viele Beschäftigte nicht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, aus Angst nicht wieder voll einsteigen zu können – die sogenannten „Teilzeitfalle“.
Vorgelegt wurde der Entwurf von Bundesarbeitsminister Heil (SPD), der mit dem Gesetz die Wünsche der Arbeitnehmer nach flexiblerer Arbeitszeitgestaltung nachkommen möchte. Das Recht auf Brückenteilzeit ergänzt die bisherigen Möglichkeiten der zeitlich nicht begrenzten Teilzeitarbeit und soll ab nächstem Jahr gelten.
Die neue Brückenteilzeit: Arbeitnehmer profitieren am meisten
Die Vorteile durch das neue Teilzeitmodell überwiegen vor allem für die Arbeitnehmer. Mehr Zeit für die Familie, den Hausbau oder um eine persönliche Auszeit nehmen zu können, die Gründe müssen nicht explizit dargelegt werden.
Arbeitgeber haben bei diesem Gesetzentwurf wahrscheinlich den höheren Aufwand. Sie stehen vor der Herausforderung, plötzliche Schwankungen durch Brückenteilzeit auszugleichen und müssen flexibel auf die Wünsche der Arbeitnehmer eingehen.
Aber auch für Arbeitgeber kann die neue Regelung eine Chance bedeuten, denn sie trägt dazu bei, die Arbeit von Fachkräften zu sichern, die wieder zurückkommen und nicht in andere Betriebe wechseln werden. Außerdem werden insbesondere Frauen, die häufig in Teilzeitpositionen beschäftig sind, gestärkt.
Diese Ausnahmen gelten im Zusammenhang mit der Brückenteilzeit
Für mittelständische Unternehmen mit weniger als 200 Mitarbeitern gibt es eine Ausnahmeregelung. Hier wird die Zahl der möglichen Anträge auf Brückenteilzeit begrenzt. Man möchte so verhindern, dass zu viele Beschäftigte gleichzeitig die Regelung in Anspruch nehmen und die Betriebe die Arbeit nicht mehr bewältigen können.
Außerdem müssen Arbeitnehmer länger als sechs Monate beschäftigt sein, um die Brückenteilzeit beantragen zu können. Kehrt ein Beschäftigter zurück in seine reguläre Arbeitszeit, so kann er frühestens nach 12 Monaten erneut einen Antrag stellen.